Montag - Freitag 7:30 - 15:00 Uhr (bei Bedarf mehrerer Eltern auch bis 17 Uhr möglich)
mögliche Abholzeiten: 13:00 und 15:00 Uhr
Anmeldegebühr |
€ 400,- |
einmalig, wird nicht rückgezahlt |
Mitgliedsbeitrag Verein |
€ 50,- |
jährlich, pro Familie |
Kaution |
€ 1180,- |
Gegenrechnung bei Austritt |
Betreuungsbeitrag |
€ 590,- |
12 mal jährlich, inkl. Verpflegung |
Zuschuss zur Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber
Der/Die Arbeitgeber*in kann Arbeitnehmer*innen einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zahlen. Dieser Zuschuss ist bis zu einer Höhe von € 1.000,- pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Zu diesem Zweck muss der/die Arbeitnehmer*in gegenüber dem/der Arbeitgeber*in eine schriftliche Erklärung abgeben (Formular L35).
Weitere Infos unter folgendem Link: Freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung - Bundeskanzleramt Österreich
Kinderbetreuungsförderung für Eltern von Kindern in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen
Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung - gilt nicht für NÖ Landeskindergärten - betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung für Kinder über 3 Jahren einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.
Der maximal anerkannte Stundensatz beträgt 2,50 Euro für jedes Kind unter 3 Jahren und 2,10 Euro für jedes Kind über 3 Jahren. Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen ab. Gefördert wird jener Anteil (25%, 50% oder 75%) an den anerkannten Kosten, in dessen Bereich das Familieneinkommen liegt.
Weitere Infos unter folgendem Link: Antrag - NÖ Kleinstkinder- und Kinderbetreuungsförderung für Eltern von Kindern in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen - Land Niederösterreich (noe.gv.at)