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Zuschuss zur Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber
Der/Die Arbeitgeber*in kann Arbeitnehmer*innen einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zahlen. Dieser Zuschuss ist bis zu einer Höhe von € 2.000,- pro Kind und Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Zu diesem Zweck muss der/die Arbeitnehmer*in gegenüber dem/der Arbeitgeber*in eine schriftliche Erklärung abgeben (Formular L35).
Weitere Infos unter folgendem Link: Freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung - Bundeskanzleramt Österreich
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung ist, dass dem Arbeitnehmer selbst für das betroffene Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr die Familienbeihilfe samt dem Kinderabsetzbetrag zusteht.
NÖ Kleinstkinder- und Kinderbetreuungsförderung für Eltern von Kindern in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen
Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung - gilt nicht für NÖ Landeskindergärten - betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung für Kinder über 3 Jahren einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.
Der maximal anerkannte Stundensatz beträgt 2,50 Euro für jedes Kind unter 3 Jahren und 2,10 Euro für jedes Kind über 3 Jahren. Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen ab. Gefördert wird jener Anteil (25%, 50% oder 75%) an den anerkannten Kosten, in dessen Bereich das Familieneinkommen liegt.
Weitere Infos unter folgendem Link: Antrag - NÖ Kleinstkinder- und Kinderbetreuungsförderung für Eltern von Kindern in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen - Land Niederösterreich (noe.gv.at)